Unfallgutachten vom unabhängigen Sachverständigen – für alle Fahrzeugklassen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Personenwagen aller Marken – vom Kleinwagen bis zur Oberklasse.
Nach unverschuldetem Unfall – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.*
Motorräder, Roller und Leichtkrafträder.
Nach unverschuldetem Unfall – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.*
Fahrzeuge mit Aluminium- oder Carbonaufbau und Sonderlackierung.
Nach unverschuldetem Unfall – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.*
Chassis, Aufbau und Einbauten getrennt bewertet.
Nach unverschuldetem Unfall – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.*
Transporter, Lkw und Anhänger – auch mit Ausfallkosten.
Nach unverschuldetem Unfall – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.*
* Unfallgutachten: Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens.
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