Unfallgutachten
Warum ein Wohnmobil ein eigenes Gutachten braucht
Wohnmobile und Wohnwägen sind Sonderfahrzeuge. Ausstattung, Aufbau und individuelle Anpassungen machen den größten Teil des Werts aus – und genau die werden in Standardgutachten regelmäßig zu niedrig angesetzt oder gar nicht erfasst.
Unsere Sachverständigen bewerten Fahrgestell und Aufbau getrennt. Dazu gehört die Prüfung auf Feuchtigkeit: Ein Aufprall, der außen nur eine Delle hinterlässt, kann eine Naht öffnen – und der Schaden zeigt sich erst Monate später als Schimmel.
Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen
Trifft Sie keine Schuld, haben Sie das ausdrücklich verankerte Recht, den Sachverständigen selbst auszuwählen. Melden Sie den Schaden einem neutralen Gutachter, bevor die gegnerische Versicherung einen eigenen Prüfer schickt – dessen Auftraggeber ist nicht Sie.
Wir ermitteln neutral Wertminderung und Reparaturkosten und übernehmen auf Wunsch die Verhandlung mit der Versicherung.
Kostenfrei bei Fremdverschulden – auch unterwegs
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Verursachers die Kosten des unabhängigen Sachverständigen. Für Sie bleibt das Gutachten kostenlos.
Ein Schaden auf der Reise ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht – bundesweit und europaweit über unser Netzwerk.
Zustandsbericht
Vor Kauf, Verkauf und Saisonstart
Ein Wohnwagen oder Wohnmobil ist ein zweites Zuhause auf Rädern. Vor der Abfahrt sollte klar sein, dass technisch und im Innenraum alles in Ordnung ist – danach ist die Werkstatt weit weg.
Der Bericht eines unabhängigen Gutachters hält den Zustand schriftlich fest. Das gibt beim Kauf Sicherheit, beim Verkauf Argumente und in Versicherungsfragen einen Nachweis.
Worauf wir besonders schauen
Wasser- und Schimmelschäden, Knistern im Aufbau, unzureichende Nutzlast, undichte Dachluken und Fensterrahmen: Das sind die Mängel, die den Wert eines Freizeitfahrzeugs kippen lassen und die man ohne Messgerät nicht findet.
Wir dokumentieren Zustand und Schadensursachen, damit Sie die zu erwartenden Reparaturkosten kennen, bevor Sie unterschreiben – nicht danach.