Unfallgutachten
Was ein Gutachten für ein Sonderfahrzeug leisten muss
Sonderfahrzeuge unterscheiden sich wesentlich von serienmäßigen Pkw: Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge, behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge, Gabelstapler. Der Wert steckt in den Umbauten – und die kennt kein Standardkatalog.
Im Gutachten werden alle Modifikationen und Besonderheiten einzeln erfasst und daraufhin geprüft, ob sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Die Untersuchung reicht von der technischen Analyse des Fahrzeugzustands über die Bewertung der Sonderausstattung bis zur Prüfung der Betriebserlaubnis.
Grundlage für Versicherung und Behörde
Das Gutachten ist häufig die Entscheidungsgrundlage für Versicherungen und Behörden – bei der Zulassung ebenso wie beim Verkauf. Im Schadensfall bestimmt es Wert und Reparaturfähigkeit des Fahrzeugs und schafft damit Klarheit, bevor daraus ein Streitfall wird.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Die Wahl des Sachverständigen liegt bei Ihnen.
Ausfallschaden bei Einsatzfahrzeugen
Ein Rettungswagen oder ein umgebauter Kleinbus, der steht, lässt sich nicht ohne Weiteres ersetzen. Wir belegen den Ausfallschaden und stimmen uns bei Bedarf direkt mit Umbauer und Hersteller ab, damit die Instandsetzung nicht an fehlenden Angaben hängt.
Zustandsbericht
Basisfahrzeug und Umbau – getrennt dokumentiert
Ob Spezialfahrzeug für besondere Einsätze oder umfangreich umgebautes Serienfahrzeug: Wir dokumentieren beide Ebenen und halten fest, ob das Fahrzeug den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht und verkehrssicher ist.
Das ist die Grundlage für Kauf, Verkauf, Förderanträge und die Versicherung – und es beantwortet die Frage, die ein Wertkatalog nicht beantworten kann: Was ist dieser konkrete Umbau wert?
Für Träger, Kommunen, Betriebe und Privatpersonen
Wir begutachten für Rettungsdienste und Feuerwehren ebenso wie für Betriebe mit Flurförderfahrzeugen und für Privatpersonen mit behindertengerechtem Umbau.
Sie erhalten den Bericht als PDF per E-Mail, meist am Folgetag. Wenn Sie vorab klären wollen, ob und in welchem Umfang ein Gutachten sinnvoll ist, vereinbaren Sie einen Beratungstermin – das kostet nichts und spart im Zweifel den falschen Auftrag.