UnfallgutachtenKFZ-Unfallgutachten
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Bei unverschuldetem Unfall*
Ein Personenwagen ist eine selbsttragende Karosserie mit vorgegebenen Verformungszonen, und über die vordere Fahrzeughälfte verteilt sitzt heute ein Netz aus Kameras, Radarsensoren und Crashsensorik. Nach einem Unfall entscheidet deshalb nicht der sichtbare Blechschaden über die Höhe Ihres Anspruchs, sondern das, was hinter Stoßfängerverkleidung, Kotflügel und Windschutzscheibe liegt. Wir begutachten Kleinwagen, Limousinen, Kombis, SUV und Vans und übergeben Ihnen ein unterschriebenes Gutachten, mit dem Sie Ihre Forderung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung vollständig und nachvollziehbar beziffern.
✓Freie Gutachterwahl – gesetzlich garantiert
✓Persönlicher Ansprechpartner, keine Warteschleife
✓Europaweit vor Ort
✓Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Besichtigung
Was im Gutachten steht
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Karosserie und Struktur: Anbauteile, Längsträger, Federbeindome, Schweller, Radhäuser und Querträger. Bei selbsttragender Bauweise läuft der Anstoß über die Struktur weiter, deshalb wird der Lastweg bis zur letzten verformten Naht verfolgt.
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Rahmen- und Achsvermessung: elektronische Vermessung der Aufnahmepunkte und der Achsgeometrie, sobald der Anstoß Vorderwagen, Hinterwagen oder Fahrwerk erreicht hat. Erst die Messwerte zeigen, ob gerichtet werden kann oder ein Bauteil ersetzt werden muss.
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Airbags und Rückhaltesysteme: ausgelöste Front-, Seiten- und Kopfairbags, Gurtstraffer, Gurtkraftbegrenzer, Crashsensoren im Türbereich und im Vorderwagen sowie das Airbagsteuergerät, dessen gespeicherter Crasheintrag den Tausch statt einer Reparatur erzwingt.
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Assistenzsysteme und Kalibrierung: Frontkamera hinter der Windschutzscheibe, Radarsensoren in Stoßfänger und Heckstoßfänger, Ultraschallsensoren, Spurkameras und Umfeldkameras. Jeder dieser Sensoren muss nach Ersatz oder Demontage neu kalibriert werden, statisch mit Kalibriertafel oder dynamisch auf definierter Fahrstrecke. Das ist bei modernen Personenwagen ein eigener, oft vierstelliger Kostenblock, den Versicherungen bei der Prüfung gern übersehen oder pauschal kürzen.
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Vorschäden: Abgrenzung des aktuellen Schadens von Altschäden über Lackschichtdickenmessung, Spaltmaße, Reparaturspuren und Fahrzeughistorie, damit die Versicherung den Anspruch nicht mit dem Hinweis auf einen früheren Schaden zusammenstreicht.
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Wertminderung: die merkantile Wertminderung auf Basis von Alter, Laufleistung, Marktsegment und Schadenumfang. Beim Personenwagen wirkt ein dokumentierter Unfallschaden im Wiederverkauf besonders stark, weil der Gebrauchtwagenmarkt unfallfreie Fahrzeuge deutlich höher handelt.
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Ausfallzeit und Werte: realistische Reparaturdauer inklusive Teileverfügbarkeit und Kalibriertermin, Einordnung in die Nutzungsausfallgruppe nach Fahrzeugklasse und Alter, dazu Wiederbeschaffungswert und Restwert für den Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens.
So läuft es ab
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Termin: Sie melden den Schaden, wir besichtigen bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst, je nachdem, ob der Wagen noch fahrbereit und verkehrssicher ist.
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Besichtigung: Aufnahme aller Schäden mit Fotodokumentation, Auslesen des Fehlerspeichers, Prüfung von Rückhaltesystemen und Sensorik, Messung der Lackschichtdicke und Abgleich mit erkennbaren Vorschäden.
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Kalkulation: Reparaturweg nach Herstellervorgabe, also mit den vom Hersteller freigegebenen Füge- und Instandsetzungsverfahren für hochfeste Stähle und Aluminium, ergänzt um Kalibrierarbeiten, Wertminderung, Ausfallzeit und Fahrzeugwerte.
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Zustellung: Sie erhalten das Gutachten digital, in der Regel am selben Werktag nach Fertigstellung, auf Wunsch geht ein Abdruck direkt an Versicherung, Anwalt und Werkstatt.
Zu den Kosten:
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten des Gutachtens in der
Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Auf Wunsch rechnen
wir direkt mit ihr ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen.
Häufige Fragen
Warum steht die Kalibrierung der Assistenzsysteme als eigener Posten im Gutachten?
Weil sie eine eigene Arbeitsleistung ist. Wird eine Windschutzscheibe getauscht oder ein Stoßfänger demontiert, verlieren Frontkamera und Radar ihre Ausrichtung und müssen neu eingemessen werden. Ohne diese Position im Gutachten zahlt die Versicherung sie später nicht.
Müssen ausgelöste Airbags samt Steuergerät ersetzt werden?
In aller Regel ja. Pyrotechnische Einheiten sind Einwegbauteile, und das Airbagsteuergerät speichert den Crash dauerhaft ab. Wir erfassen alle ausgelösten Komponenten samt Gurtstraffern einzeln, weil sie zusammen einen erheblichen Teil der Reparaturkosten ausmachen.
Der Wagen hatte schon einen Vorschaden. Ist ein Gutachten dann sinnlos?
Im Gegenteil, dann ist es besonders wichtig. Wir grenzen den neuen Schaden über Lackschichtdicke, Spaltmaße und Reparaturspuren vom alten ab und dokumentieren die Trennung. Ohne diese Abgrenzung wird der Vorschaden erfahrungsgemäß gegen Ihren gesamten Anspruch verwendet.
Lohnt sich ein Gutachten auch bei einem kleineren Blechschaden?
Unterhalb der Bagatellgrenze reicht meist ein Kostenvoranschlag. Darüber lohnt es sich fast immer, weil erst das Gutachten Wertminderung, Ausfallzeit und verdeckte Schäden erfasst. Bei modernen Fahrzeugen wird diese Grenze schon durch Sensorik im Stoßfänger schnell überschritten.
Mehr dazu im Ratgeber:
Wer zahlt das Unfallgutachten?