Ein Nutzfahrzeug ist kein Fortbewegungsmittel, sondern ein Betriebsmittel. Steht der Transporter, fallen Touren aus, Liefertermine platzen und im schlechteren Fall greifen Vertragsstrafen aus dem Rahmenvertrag – der Schaden am Blech ist dabei oft der kleinere Teil. Wir begutachten Transporter, Lkw, Anhänger und Auflieger nach einem Unfall und beziffern Fahrgestell, Aufbau und Ausfall getrennt, damit Sie gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht nur die Reparatur, sondern auch das belegen können, was Ihnen der Stillstand kostet.
✓Freie Gutachterwahl – gesetzlich garantiert
✓Persönlicher Ansprechpartner, keine Warteschleife
✓Europaweit vor Ort
✓Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Besichtigung
Was im Gutachten steht
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Fahrgestell und Fahrerhaus: Leiterrahmen und Längsträger, Fahrerhauslagerung und Kippmechanik, Achsen, Lenkung, Luftfederung sowie die Druckluft- und Bremsanlage samt EBS. Beim Leiterrahmen verläuft der Lastweg anders als bei einer selbsttragenden Karosserie, deshalb wird der Rahmen vermessen, sobald der Anstoß ihn erreicht hat.
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Aufbau als eigene Position: Kofferaufbau, Plane und Spriegel, Ladebordwand, Kühlaggregat, Zwischenböden, Rollenbahnen und Regalsysteme im Handwerkerfahrzeug werden einzeln aufgenommen und einzeln kalkuliert. Eine verbogene Ladebordwand legt das Fahrzeug still, auch wenn die Kabine unversehrt ist – ohne eigene Position im Gutachten taucht dieser Schaden in der Regulierung schlicht nicht auf.
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Anhänger, Auflieger und Kupplungstechnik: Aufliegerrahmen, Sattelplatte und Königszapfen mit Verschleißmaß, Zuggabel, Zugöse, Drehschemel und Stützwinden. Nach einem Anstoß im Zugverbund wird beides geprüft, weil sich Verzug am Auflieger erst im gekuppelten Zustand zeigt.
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Ladung und Ladungssicherung: Schäden an der Ladung selbst und die Frage, ob die Sicherung den Schadenverlauf mitverursacht hat. Wir erfassen Zurrpunkte, Sperrbalken, Zurrmittel und die Lastverteilung als eigenen Prüfpunkt, weil die Antwort darauf Haftung und Versicherungsschutz unmittelbar berührt.
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Ausfall und entgangener Gewinn: Der entgangene Gewinn ist ein eigener Schadensposten und wird nicht geschätzt, sondern belegt. Wir halten Reparaturdauer, Teileverfügbarkeit und die Kosten einer Ersatzanmietung fest und beziffern den Ausfall anhand der Zahlen aus Ihrem Betrieb – Tourenpläne, Frachtaufträge, Auslastung.
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Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug: Für vorsteuerabzugsberechtigte Halter wird netto abgerechnet. Das Gutachten weist Beträge sauber getrennt aus, damit die Versicherung nicht auf der falschen Basis kürzt und Ihre Buchhaltung die Positionen direkt übernehmen kann.
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Laufende Prüffristen: Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, wiederkehrende UVV-Prüfung von Ladebordwand und Kran, Prüfung der Kälteanlage. Ein Fahrzeug, das nach dem Schaden wochenlang steht, verliert Fristen – im Gutachten steht, welche davon in die Standzeit fallen.
So läuft es ab
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Termin: Sie melden den Schaden, wir kommen zum Fahrzeug – auf den Betriebshof, zur Spedition, in die Nutzfahrzeugwerkstatt oder auf den Bergungsplatz.
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Besichtigung: Aufnahme von Fahrgestell und Aufbau, Funktionsprüfung von Ladebordwand und Kühlaggregat, Sichtung von Ladung und Ladungssicherung, Fotodokumentation und Auslesen der Fehlerspeicher.
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Kalkulation: Reparaturweg getrennt nach Nutzfahrzeugbetrieb und Aufbauhersteller, netto oder brutto je nach Vorsteuerabzug, dazu Ausfalldauer, Ersatzanmietung und die Grundlage für den entgangenen Gewinn.
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Zustellung: Sie erhalten das Gutachten digital, in der Regel am selben Werktag nach Fertigstellung, auf Wunsch geht ein Abdruck direkt an Versicherung, Anwalt und Fuhrparkleitung.
Zu den Kosten:
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten des Gutachtens in der
Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Auf Wunsch rechnen
wir direkt mit ihr ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen.
Häufige Fragen
Wie wird der entgangene Gewinn nachgewiesen?
Mit Zahlen aus dem Betrieb, nicht mit einer Pauschale. Grundlage sind Tourenpläne, Frachtaufträge, Auslastung und die betriebswirtschaftliche Auswertung. Wir dokumentieren die Ausfalldauer und die Kosten einer Ersatzanmietung; die kaufmännische Herleitung stimmen wir mit Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Steuerberater ab.
Die Kabine ist heil, nur die Ladebordwand hängt schief. Reicht ein Kostenvoranschlag?
Meist nicht. Ladebordwände sind geprüfte Arbeitsmittel, Verzug an Tragarmen oder Hydraulik nimmt das Fahrzeug aus dem Betrieb, und die Instandsetzung läuft über den Aufbauhersteller. Der Ausfall wiegt hier regelmäßig schwerer als die Reparatur selbst und gehört deshalb ins Gutachten.
Wer trägt Schäden an der geladenen Ware?
Das hängt davon ab, wie der Unfall verlief und ob die Ladungssicherung ordnungsgemäß war. Wir dokumentieren den Ladezustand, die verwendeten Zurrmittel und die Lastverteilung als eigenen Befund. Diese Feststellung ist die Grundlage für die spätere Klärung zwischen Transport-, Haftpflicht- und Warenversicherung.
Wird bei einem Firmenfahrzeug netto oder brutto gerechnet?
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Haltern netto, weil die Umsatzsteuer über die Vorsteuer zurückfließt. Das Gutachten weist beide Werte getrennt aus. Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Halter, etwa Kleinunternehmer oder Vereine, rechnen brutto ab – wir vermerken die Einordnung ausdrücklich im Gutachten.
Mehr dazu im Ratgeber:
Nutzungsausfall oder Mietwagen