Unverschuldeter Unfall

Was tun?

Es überrascht nicht, dass ein unverschuldeter Unfall Ansprüche für den Geschädigten verursacht. Aber was sind sie und wie kann der Geschädigte sie gegen die Person, die den Unfall verursacht hat, oder ihre Versicherungsgesellschaft durchsetzen?

Ein Unfall, der nicht Ihre Schuld ist, führt häufig hierzu, dass das PKW beschädigt wird. Es gibt also Sachschäden. Darüber hinaus wurde der Geschädigte (ärgerlicherweise) bisher im Zuge einem Autounfall verletzt. In diesem Fall tritt eine Körperverletzung gleichermaßen auf. Sachschaden und Personenschaden sind die beiden Regionen, in die die Schadensgegenstände unterteilt werden können.

Der Unfallgegner oder seine Haftpflichtversicherung hat das Unfallopfer im Kontext der Schadensregulierung für diesen Schaden zu entschädigen.

Unbeabsichtigter Unfall: Ansprüche in Bezug auf Sachschäden

Einzelne Schadenspositionen sind für das Opfer offensichtlich und liegen auf der Hand. Vor allem die Reparaturkosten für sein beschädigtes Fahrzeug. Neben den Reparaturkosten gibt es noch alternative Schäden, die der Unfallverursacher oder seine Haftpflichtversicherung ersetzen müssen.

Dies sind z.B.:

  • Wertminderung
  • Entschädigung für Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Transportkosten
  • Aufwendungen für einen gesetzlichen Vertreter


Welche Positionen Die Notwendigkeit, Versicherer nach einem Verkehrsunfall zu ersetzen, hängt zu jedem Zeitpunkt von den genauen Schäden ab, die mittels den entsprechenden Verkehrsunfall verursacht wurden. Wenn der Geschädigte beispielsweise sein Kraftfahrzeug nach einem Unfall unverschuldet nicht reparieren will, muss er nicht auf seine Nutzung verzichten und hat daher keinen Güte auf Entschädigung für den Nutzungsausfall.

Trotz alledem kann er die unfallbedingten Reparaturkosten und die Wertminderung fiktiv in Rechnung stellen. Die fiktive Abrechnung geschieht anschließend von Seiten eines Gutachtens von einem Sachverstänidgen.

Der Gutachter inspiziert daher das Fahrzeug des Opfers, ermittelt den Unfall verursachten Schaden, quantifiziert die Reparaturkosten und beziffert die Kosten für die Instandsetzung und errechnet einen Minderwert, den das KFZ durch den Unfall erlitten hat.

Aus diesem Grund müssen die Aufwendungen des Sachverständigen den Geschädigten oder seine Versicherung gleichermaßen tragen, wenn es zu einem unverschuldeten Unfall kommt. Andernfalls könnte das Opfer den Schaden nicht bemerken und somit die Schadensregulierung durchführen.

Darüber hinaus ist ein Unfall, der nicht Ihre Schuld ist, mittlerweile komplex in der Behandlung geworden, dass der Geschädigte die Besonderheiten des Verkehrsrechts hat oder Schadensersatzgesetz kann nicht kontrolliert werden.

Er hat daher das Recht, sich von einem Rechtsberater beraten und vertreten zu lassen. Aus diesem Grund sind die Aufwände für einen Anwalt dennoch Teil des Schadens, den der Geschädigte oder sein Versicherer ersetzen muss.

Aus diesem Grund ist es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Anwaltskosten sofort erstattet werden müssen. Daher ist es als Opfer meist sinnlos, nach einem Verkehrsunfall keinen gesetzlichen Vertreter einzustellen.

Der Anwalt kümmert sich um den Papierkram, entlastet den Geschädigten von der Arbeit, stellt sicher, dass sämtliche Ansprüche des Geschädigten geltend gemacht werden, und umgeht die Tatsache, dass die gegnerische Versicherungsgesellschaft den Schaden ohne Genehmigung reduzieren kann und den Geschädigten nichts kostet.

Unbeabsichtigter Unfall: Ansprüche in Bezug auf Personenschäden

Ebenso wird ein Laie, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, dass ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen kann. Zugegeben, nach einer mit Hilfe einen Autounfall verursachten Verletzung nicht alles, was dem Unfallopfer zusteht.

Folgendes ist möglich:

Verdienstausfall
Schäden in der Haushaltsführung
Schmerzkompensation

Die Höhe der Entschädigung für Schmerzen und Leiden ist immer der nächste Schritt, um festzustellen, wie schwer die Verletzungen von Seiten den Autounfall sind. Unter diesem Gesichtspunkt lohnt es sich genauso, einen Anwalt für die Bearbeitung des Anspruchs zu beauftragen, da lediglich ein gesetzlicher Vertreter sämtliche Schadensersatzansprüche kennt und den Schadensersatzanspruch korrekt quantifizieren kann.

Für den Geschädigten besteht kein Kostenrisiko, wenn ein unverschuldeter Unfall vorliegt. Ein Haushaltsschaden ist im Übrigen der Aufwand, der sich aus der Tatsache ergibt, dass ein Ersatz für inländische Aktionen im Kontext der Rückforderung gezahlt werden muss.

Unfall ohne eigenes Verschulden: Schadensersatzansprüche nach Totalschaden

Ein Totalverlust entsteht, wenn die Reparaturkosten die sogenannten Wiederbeschaffungswert übersteigt. Ein technischer Totalverlust tritt selten auf, würde trotz alledem später auftreten, wenn es technisch unmöglich wäre, das Kraftfahrzeug zu reparieren.

Da die Gesamtkosten für die Reparatur im Falle eines Gesamtschadens auf diese Weise zu hoch wären und es billiger wäre, ein Gebrauchtwagen zu erwerben, kann der Geschädigte in dem Fall nicht die Kosten für die Reparatur von Schädiger bzw. Haftpflichtversicherung verlangen.

Der abrechnungsfähige Verlust für den Gesamtverlust liegt vielmehr in der Differenz nebst dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Kraftfahrzeugs. Eine Ausnahme bildet die sogenannte 130% -Regel.

Ein unverschuldeter Unfall: Was Sie ansonsten noch wissen müssen

Ein unverschuldeter Unfall muss nicht der betreffenden Vollkaskoversicherung gemeldet werden. Die eigene Vollkaskoversicherung haftet nicht für den Schaden, stattdessen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Darüber hinaus sollte ein unschuldiger Verkehrsunfall nicht auf der Grundlage der Gegenversicherung kontrolliert werden. Die Versicherung der Person, die den Unfall verursacht hat, kontrolliert jedes Jahr Tausende von Unfällen und ist daher mit dem Verkehrsrecht bestens vertraut.

Sie wird daher jede Gelegenheit nutzen, um sicherzustellen, dass der Geschädigte auf diese Weise wenig Entschädigung wie möglich erhält. Das spart der Versicherungsgesellschaft jährlich Millionen von Euros. Daher sollte ein professionelles Unternehmen konsultiert werden, wenn der Unfall ohne eigenes Verschulden passiert ist.

Der einfachste Weg, einen Unfall ohne eigenes Verschulden zu behandeln, ist der Unfallservice von PKW GUTACHTER. PKW GUTACHTER kümmert sich deutschlandweit um Experten, gesetzliche Vertreter, Werkstätten, Mietwagen und mehr. In jedem Fall besteht für das Unfallopfer kein Kostenrisiko, da sämtliche Leistungen, vom Geschädigten oder seiner Haftpflichtversicherung zu zahlen sind.

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